Muss ich meinen Vermieter über meinen Wechsel informieren?

Wenn Sie (wie in den meisten Fällen) selbst Vertragspartner mit Ihrem Stromlieferanten sind, müssen Sie Ihren Vermieter grundsätzlich nicht über den Lieferantenwechsel in Kenntnis setzen. Einzige Ausnahme: Falls Ihr Vermieter der Vertragspartner ist und einen Vertrag mit einem Stromlieferanten für Ihren Haushalt abgeschlossen hat, müssen Sie sich zuvor mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Anders ausgedrückt: Zahlen Sie Ihren Abschlag für Strom selbst an Ihren Stromlieferanten, ist keine Information an den Vermieter notwendig. Ist der Strom in Ihrer Nebenkostenabrechnung für Ihre Wohnung enthalten, dann ist die Zustimmung Ihres Vermieters notwendig.

Mein Umzug steht kurz bevor. Was muss ich unternehmen?

Sobald Ihr Umzugstermin feststeht, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Daten mit. Dies betrifft nicht nur die neue Adresse und Telefonnummer, sondern auch Ihre neue Zählernummer. Wenn Sie auch nach Ihrem Umzug weiterhin von uns mit Energie versorgt werden möchten, kümmern wir uns gerne darum, dass Sie an Ihrem neuen Wohnort schnellstmöglich günstigen Strom und Gas beziehen können.

Was passiert, wenn ich meinen Wohnort wechseln möchte?

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, können Sie in der Regel auch am neuen Wohnort Energie von uns beziehen. Sobald bei Ihnen ein Umzug bevorsteht, rufen Sie einfach in unserer Kundenhotline an - wir klären dann alle notwendigen Schritte. Ihren Umzug können Sie auch über das Kundenportal melden.