An wen wende ich mich bei Problemen mit dem Stromzähler oder bei einem Stromausfall?

Für auftretende Störungen technischer Art ist laut Gesetz der Verteilnetzbetreiber zuständig. Wenden Sie sich z. B. bei einem Stromausfall direkt an diesen, damit die Störung umgehend behoben werden kann. Die Kontaktdaten teilt Ihnen auch gerne unsere Hotline mit.

Wer ist für Störungen verantwortlich?

Als Energieversorger sind wir ausschließlich für die Belieferung der Endkunden mit Energie zuständig. Der Verteilnetzbetreiber hingegen ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung, Wartung und Entstörung des Elektrizitätsnetzes.

Kann es mir passieren, dass ich plötzlich ohne Strom oder Gas dastehe?

Nein! Bei einem Anbieterwechseln sorgen wir für einen reibungslosen Übergang. Außerdem ist der örtliche Grundversorger immer verpflichtet, Sie mit Energie zu beliefern. Eine Unterbrechung der Strom- bzw. Gasversorgung in Folge eines Lieferantenwechsels ist somit ausgeschlossen.