Kostet die Messung bzw. Ablesung extra?
Sie erhalten auch weiterhin eine Aufforderung zur Zählerstandsmeldung von Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber oder von einem durch ihn beauftragter Dienstleister. Diese übernehmen auch die regelmäßige Ablesung Ihres Stromzählers wie gewohnt. Es handelt sich hierbei um eine Leistung, die in der Netznutzung enthalten ist. Von uns erhalten Sie Ihre Abrechnung, in der das alles bereits enthalten ist und zahlen somit nicht extra.
Erhalte ich eine Rechnung für meine Abschlagszahlung?
Ihr monatlicher Abschlag basiert auf Ihrem geschätzten Jahresverbrauch, sie erhalten dafür keine Rechnung. Detaillierte Rechnungen erhalten Sie alle zwölf Monate.
Wie berechnen wir Ihren Abschlag?
Ihre Abschlagszahlung errechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom und/oder Erdgas sowie den aktuellen Energiekosten wie Netzentgelt, Steuern und staatlichen Umlagen. Die Schätzung des erwartbaren Verbrauchs erfolgt auf Basis Ihres realen Verbrauchs im Vorjahr.
Ihre geschätzten Jahreskosten teilen wir in der Regel in zwölf monatliche Teilzahlungen. Mit der Jahresrechnung werden Ihre so geleisteten Zahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.
Was ist eine Abschlagszahlung?
Was ist eine Abschlagszahlung?
Ihre monatliche Abschlagszahlung berechnen wir auf Basis Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs für Strom und/oder Erdgas sowie der aktuell geltenden Energiekosten. Grundlage zur Berechnung ist stets Ihr realer Verbrauch im Vorjahr.
Zu einem festgelegten Termin werden einmal im Jahr die von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch verrechnet. Haben Sie weniger Energie verbraucht, erhalten Sie auf die nächste Abschlagszahlung eine Gutschrift. Lag Ihr Verbrauch höher, berechnen wir eine Nachzahlung.