Muss ich meinen Vermieter über meinen Wechsel informieren?

Wenn Sie (wie in den meisten Fällen) selbst Vertragspartner mit Ihrem Stromlieferanten sind, müssen Sie Ihren Vermieter grundsätzlich nicht über den Lieferantenwechsel in Kenntnis setzen. Einzige Ausnahme: Falls Ihr Vermieter der Vertragspartner ist und einen Vertrag mit einem Stromlieferanten für Ihren Haushalt abgeschlossen hat, müssen Sie sich zuvor mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Anders ausgedrückt: Zahlen Sie Ihren Abschlag für Strom selbst an Ihren Stromlieferanten, ist keine Information an den Vermieter notwendig. Ist der Strom in Ihrer Nebenkostenabrechnung für Ihre Wohnung enthalten, dann ist die Zustimmung Ihres Vermieters notwendig.